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Die nachfolgenden
Regeln haben sich im Laufe der Zeit ergeben. Sie schaffen Ihnen und uns einen reibungslosen
Ablauf der Reitstunden, Ferien und Miete von Ponys sowie eine angenehme Arbeitsatmosphäre.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Allgemeines
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Jeder der an Ausritten
teilnehmen oder Pferde mieten möchte, muss das "Reiterblatt" mit wichtigen
Angaben zu seiner Person und den Rufnummern für Notfälle ausfüllen. Anschliessend
werden die Termine vereinbart. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden
können, muss er mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten
wird er in Rechnung gestellt. Die Reitabonnemente sind nicht übertragbar.
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Pferde
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Der Schulpferdebestand
ist aus verschiedensten Rassen zusammengesetzt. Alle Pferde sind für ihre
Aufgaben geschult und werden kommerziell eingesetzt. Sie werden artgemäss
in offenen Ställen und Ausläufen gehalten.
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Besucher
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Eine unangemeldete Besichtigung
unserer Anlage ist leider nicht möglich, da der reibungslose Reit- und Tagesablauf
dadurch erheblich gestört wird. Bitte seien Sie so nett und machen mit uns
einen Termin aus.
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Hunde
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Zu unseren Kursen und
Ausritten können keine Hunde mitgebracht werden. Dies tut uns besonders
leid, da Pferdefreunde zumeist auch Hundeliebhaber sind, aber schlechte
Erfahrungen zwingen uns zu diesem unliebsamen Verbot.
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Ausrüstung
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Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren sind verpflichtet, einen Reithelm (nach
EN1384/2002)
zu tragen. Für Erwachsene ist das Tragen eines Reithelms in jedem Fall zu
empfehlen. Sollten Sie auf das Tragen einer Reitkappe verzichten, tun Sie
dies auf eigene Gefahr.
Alle Reiter müssen geeignete
Schuhe (Schuhe die den Knöchel fixieren und einen kleinen Absatz haben)
tragen. Ansonst empfiehlt sich zweckmässige Kleidung. Gerten und Putzzeug
werden von der Reitschule gestellt.
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Versicherung
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Vergewissern Sie sich
bitte, ob Ihre Versicherung Sie auch als Reiter auf einem Mietpferd schützt.
Es empfiehlt sich eine Zusatzversicherung zur bestehenden Privathaftpflicht
für das Reiten fremder Pferde, inkl. Schäden an Sattel- und Zaumzeug abzuschliessen
(Sonderrisiken).
Eine Unfallversicherung
muss unabhängig von uns abgeschlossen sein.
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Haftung
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Das Reiten und der Aufenthalt
auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung kann von Freizeitreiten,
Annemarie Hürlimann, nicht übernommen werden. Bei Jugendlichen übernimmt
der Erziehungsberechtigte durch seine Unterschrift auf der Anmeldung oder
dem Reiterblatt jede Haftung und erklärt den Ausbilder und Freizeitreiten,
Annemarie Hürlimann, als haftungsbefreit.
Keine Haftung wird auch
übernommen bei verloren gegangenen Sachen und Wertgegenständen.
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Anwendbares Recht
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Alle Rechtsbeziehungen
des Kunden mit Freizeitreiten, Annemarie Hürlimann, unterstehen ausschliesslich
schweizerischem Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
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Besondere Bestimmungen für Reitferien
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Gültigkeit
der Anmeldung
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Die Anmeldung hat nur
Gültigkeit bei Eingang der Anmeldebestätigung, sowie einer Anzahlung von
SFr. 100.-- pro Person und Ferienwoche. Sie wird auf die Ferienkosten angerechnet.
Mit Annahme der Anmeldung durch uns, kommt der Vertrag zustande. Die Platzvergabe
erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
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Bezahlung
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Überweisen Sie die Anzahlung
auf das Postkonto Nr. 80-2482-8. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Ferienantritt
auf unser Postkonto erfolgen. Die Einzahlungsquittung ist bei Ihrer Ankunft
auf unserem Hof vorzuweisen.
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Krankheit
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Die/der Jugendliche muss
bei der Ankunft auf dem Reithof gesund sein. Sollte ein Kind erkennbar krank
oder ansteckend erkrankt sein, so ist der Veranstalter berechtigt, das Kind
einem Arzt vorzustellen. Sollte eine Krankheit oder eine ansteckende Krankheit
vorliegen, verpflichten sich die Sorgeberechtigten, das Kind innerhalb 24
Stunden auf dem Reithof abzuholen. Für die notwendigen Massnahmen erteilen
die Sorgeberechtigten die Vollmacht. Wenn die Beherbergung durch Krankheit
oder dadurch, dass das zu beherbergende Kind sich nicht in die Gemeinschaft
fügen kann, unmöglich wird, so sind die Sorgeberechtigten verpflichtet,
dieses Kind auf Verlangen von Freizeitreiten, Annemarie Hürlimann, innerhalb
von 24 Stunden abzuholen. Sollte das Kind unter Heimweh leiden, kann es
von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.
In allen Situationen findet
keine Rückvergütung der bezahlten Ferienkosten statt.
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Allgemeines
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Bei Nichterscheinen oder
ohne schriftliche Abmeldung, ist der komplette Ferienpreis zu bezahlen.
Die Anzahlung kann bei Rücktritt auch nicht rückerstattet werden.
Selbstverständlich entfallen diese Kosten, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer
stellen.
Sollte aus wichtigem Grund
eine Ferienwoche ausfallen, teilen wir Ihnen dies bis spätestens 14 Tage
vor dem geplanten Termin mit und erstatten umgehend die Anzahlung in vollem
Umfang. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Bei
höherer Gewalt - von uns nicht verursachter Ausfall - können Kurse auch
später kurzfristig abgesagt werden.
Schliessen Sie bitte
eine Reiserücktrittsversicherung ab. Geringe Kosten (ca. 15.-- bis 25.--
SFr. ) bewahren Sie vor Ärger im Schadenfall.
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Diese Bedingungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft.


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